Das neue oberösterreichische Hundehaltegesetz 2024

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Das neue oberösterreichische Hundehaltegesetz 2024 legt erweiterte Pflichten für Hundehalter:innen fest, um ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Hund zu fördern. Die zentralen Bestimmungen umfassen:

1. Einteilung in große und kleine Hunde (40/20-Regelung):Ein Hund gilt als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht.Halter:innen solcher Hunde sind verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) mit ihrem Hund abzulegen.

2. Erweiterte Pflichten für spezielle Hunderassen:Für bestimmte Rassen wie Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen gelten erhöhte Ausbildungserfordernisse. Zusätzlich besteht im öffentlichen Raum eine Leinen- und Maulkorbpflicht für diese Hunde.

3. Umgang mit auffälligen Hunden:Hunde, die ein aggressives oder bedrohliches Verhalten zeigen und somit ein erhöhtes Gefahrenpotenzial darstellen, werden als auffällig eingestuft.Halter:innen solcher Hunde müssen besondere Auflagen erfüllen, um die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten.

4. Verpflichtende Sachkunde-Ausbildung:Vor der Anschaffung eines Hundes ist eine theoretische Sachkunde-Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgreich zu absolvieren.Dies soll sicherstellen, dass zukünftige Hundehalter:innen über das notwendige Wissen für eine verantwortungsvolle Hundehaltung verfügen.

5. Allgemeine Pflichten für Hundehalter:innen:Unabhängig von Größe oder Rasse des Hundes müssen Halter:innen bestimmte Anforderungen erfüllen, darunter:

  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Anmeldung des Hundes bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro
  • Sicherstellung, dass der Hund keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellt

Die Webseite hundehaltung-ooe.at bietet umfassende Informationen zu diesen Regelungen sowie weiterführende Hinweise für ein verantwortungsbewusstes Zusammenleben mit Hunden in Oberösterreich.


Weitere Informationen

Erläuterung Oö. Hundehaltegesetz 2024 - Oö. HHG 2024